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Dritte Säule (private Vorsorge); Gebundene Vorsorge 3a
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Personenkreis |
Alle in der Schweiz AHV-pflichtigen Erwerbstätigen |
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Einzahlungen | Maximalbeiträge sind gesetzlich festgelegt | |
Verfügbarkeit / Auflösung | Bezüge frühestens 5 Jahre vor und spätestens 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters Ausnahmen: Aufnahme selbständige Erwerbstätigkeit, Auswanderung, Einkauf in Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule, Finanzierung selbstbewohntes Wohneigentum. | |
Begünstigung Todesfall |
Gesetzlich vorgeschriebene Ordnung mit Möglichkeiten für Abänderung. |
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Konkursprivileg |
Anspruch kann vor Fälligkeit weder gepfändet noch in die Konkursmasse einbezogen werden. |
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Verpfändung | Für selbst genutztes Wohneigentum möglich |
Steuervorteile | Bei allen Produkten vorgesehen. | |
Verrechnungssteuer |
Erträge (Zinsen und Boni) während der Laufzeit sind verrechnungssteuerfrei. |
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Einkommenssteuer |
Vorsorgebeiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Maximale Höhe ist gesetzlich festgelegt. Erträge (Zinsen und Boni) sind während der Laufzeit von der Einkommenssteuer befreit. Kapitalauszahlung wird zu einem reduzierten Spezialsatz besteuert. |
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Vermögenssteuer | Während der Laufzeit wird keine Vermögens- steuer erhoben. |